Bürgerbeteiligung
Kommunale Beteiligung nach § 6 EEG
Gemeinden im 2,5 km Radius einer Windenergieanlage erhalten 0,2 Cent pro produzierter kWh. Diese Summe wird über einen Zeitraum von 20 Jahren ausgezahlt. Dies wird durch den § 6 Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) ermöglicht. Die Gemeinden müssen hierfür einen Vertrag mit uns abschließen. Wir haben den betroffenen Gemeinden und Städten diese Beteiligung angeboten und Verträge zur Unterschrift zugesendet.
Die drei Windenergieanlagen werden jährlich rund 28 Mio. kWh Strom produzieren, womit sich die finanzielle Beteiligung der Kommunen auf ca. 51.000. € pro Jahr beläuft. Der Betrag wird flächenanteilig an die betroffenen Kommunen ausgezahlt.