Zweiter Vorbescheid für den Windpark Am Dachsberg erteilt
Nach dem ersten Vorbescheid hat das Landratsamt Miltenberg nun auch den zweiten Vorbescheid für den Windpark Am Dachsberg erteilt.
Geklärt sind damit die bauplanungsrechtliche Privilegierung des Vorhabens sowie die Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung und mit den Belangen der zivilen und militärischen Luftfahrt.
Beide Vorbescheide zusammen geben uns für die weitere Planung Sicherheit in den wesentlichen Genehmigungsfragen.